Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 28.11.2005 - VII 126/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zu einer isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung durch das Gericht kann es dann kommen, wenn der Antrag auf Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens rechtswidrig abgelehnt worden ist oder wenn die Aussetzung oder das Ruhen des Verfahrens rechtswidrig widerrufen wurde.

 

Normenkette

AO § 363 Abs. 2 S. 1, Abs. 3

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 30.01.2007; Aktenzeichen X B 1/06)

BFH (Beschluss vom 30.01.2007; Aktenzeichen X B 1/06)

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Einkommensteuerbescheide und begehrt isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung und hilfsweise Aufhebung der Steuerbescheide.

Auf die Einkommensteuererklärungen der Klägerin, die im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, erließen das Finanzamt Hamburg-Nord (bis einschließlich Bescheid für 1994) und danach der Beklagte, der die Verfahren insgesamt 1996 übernahm, Einkommensteuerbescheide für folgende Jahre:

Jahr

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

Bescheid

30.03.92

14.07.93

05.05.94

15.05.95

02.08.96

05.02.97

28.09.98

Jahr

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

Bescheid

24.08.99

20.04.00

31.08.01

24.06.02

22.05.03

02.06.04

02.06.04

Die Bescheide ergingen zum Teil vorläufig, unter anderem die Bescheide der Jahre 1991 - 1995 und 1999 - 2003 hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 3 EStG.

Am 25. Juni 1992 erließ das Finanzamt Hamburg-Nord für das Jahr 1990 einen Änderungsbescheid, in dem es dem Einspruch teilweise abhalf, soweit die Nichtanerkennung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gerügt worden war. Dieser Änderungsbescheid erging vorläufig im Hinblick auf die berücksichtigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Abgabenordnung / § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
    Abgabenordnung / § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

      (1) Hängt die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, kann die ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren