Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 28.09.2009 - 5 K 92/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuerrecht

 

Leitsatz (amtlich)

a) Ist zum Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheides für einen Feststellungsbeteiligten bereits infolge Todes Rechtsnachfolge eingetreten, so ist der Bescheid insoweit unwirksam als er noch den Verstorbenen als Feststellungsbeteiligten nennt.

b) Ein von den übrigen Feststellungsbeteiligten eingeleitetes Einspruchs- oder Klageverfahren führt nicht zur Hemmung der Feststellungsfrist für einen Richtigstellungsbescheid gem. § 182 Abs. 3 AO gegenüber den Erben des Verstorbenen.

Eine Rückstellung für drohende Verluste aus einer Freistellung von Personal im Zusammenhang mit beabsichtigten Gebäudesanierungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn eine verbindliche Entscheidung über das „Wie“, insbesondere den Umfang und die zeitliche Abfolge der Maßnahmen, noch nicht getroffen ist, da dann eine hinreichend konkrete Gefahr einer erforderlichen Personalfreistellung noch nicht besteht.

 

Normenkette

AO § 182 Abs 1, § 171 Abs. 4; HGB § 249; EStG § 5

 

Tatbestand

Streitig ist die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste im Zusammenhang mit einer geplanten (Teil-)Sanierung der Klinik sowie eine Teilwertabschreibung bzw. Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzungen für eine Garage.

Die Klägerin war Komplementärin der …. gegründeten A GmbH & Co KG, Verwertungsgesellschaft (im Folgenden: KG), die aufgrund Gesellschafterbeschlusses vom …. 2001 im Wege des Formwechsels in die A Verwertungsgesellschaft mbH umgewandelt worden ist; diese ist am …. 2002 in das Handelsregister eingetragen worden. Kommanditisten waren im Streitjahr die Beigeladenen bzw. deren Rechtsvorgänger. Mit Vertrag vom 15.08.1996 hatte der Kommanditist B seinen Kommanditanteil an den Beigeladenen C übertragen (Gerichtsakte Bl. 228). Am 26.11.1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Abgabenordnung / § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung
    Abgabenordnung / § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung

      (1) 1Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide, für Steuerbescheide und für Steueranmeldungen (Folgebescheide) bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren