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FG Hamburg Urteil vom 26.02.2003 - VII 133/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

 

Leitsatz (amtlich)

Abgabe von Speisen und Getränken ist keine umsatzsteuerbefreite Nebenleistung zur Theateraufführung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 20a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.08.2005; Aktenzeichen V R 20/03)

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Steuerbefreiung für die Gastronomieumsätze ihres Theaterrestaurants.

Die Klägerin betrieb ein Theater im Hamburger Freihafen. Das Theater liegt in einem rein gewerblich geprägten Gebiet und ist von der übrigen Stadt nur nach einer längeren Pkw-Fahrt bzw. durch den von der Klägerin eingerichteten Shuttle zu erreichen. Zu dem Theater gehörte ein Theaterrestaurant mit 95 Plätzen, in welchem Speisen und Getränke angeboten wurden, eine Snackbar, die Snacks und Getränke offerierte sowie drei Foyerbars mit Stehtischen, an welchen nur Getränke angeboten wurden. Außerdem wurde im Sommer bei geeigneter Witterung eine Außengastronomie betrieben. Der Gastronomiebereich öffnete zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn, war während der Vorstellung mit Ausnahme der Vorstellungspause geschlossen und schloss regelmäßig eine Stunde nach Vorstellungsende. Er war für jedermann zugänglich. Die Eintrittskartenkontrolle für das Theater fand erst unmittelbar am Eingang in den Zuschauerraum statt. Andere gastronomische Betriebe gab es in der Umgebung des Theaters nicht.

Nachdem der Gastronomiebetrieb zunächst verpachtet war, hat die Klägerin ihn ab November 1996 in eigener Regie betrieben.

In den Monaten November und Dezember 1996 erwirtschaftete die Klägerin einen Gesamtumsatz von ... Mio. DM, wovon 743.878 DM auf den Gastronomiebetrieb entfielen. Im Jahre 1997 erwirtschaftete sie einen Gesamtumsatz von ... Mio. DM, wovon 3.644.478 DM auf die Gastronomie entfielen. Einen Teil...

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