Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 25.07.2006 - 3 K 66/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufsichtsratstätigkeit als sonstige unternehmerische Leistung

Leitsatz (amtlich)

Die Aufsichtsratstätigkeit ist als sonstige unternehmerische Leistung des Aufsichtsratsmitglieds umsatzsteuerbar.

Die Aufsichtsratstätigkeit in einer privatwirtschaftlich tätigen AG ist nicht als Ehrenamt von der Umsatzsteuer befreit.

Es handelt sich auch der Höhe nach nicht mehr um ein Ehrenamt, wenn das Honorar in 2003 mehr beträgt als durchschnittlich 2.500 EUR je ganztägiger Sitzung einschließlich Vor- und Nachbereitung, nachdem der Bundesrechnungshof 1992 (laut BFH-Urteil vom 29. Juni 2000, V R 28/99, BFHE 191, 468, BStBl II 2000, 597 betreffend 1993) nur 1.000 DM zuzüglich je der Hälfte für Vor- und Nachbereitung noch als angemessene Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Gremiumstätigkeit angesehen hat.

Da sämtliche unternehmerischen Aktivitäten umsatzsteuerlich als ein Unternehmen zusammengefasst werden, kommt einem anderweitig unternehmerisch (hier als Rechtsanwalt) tätigen Aufsichtsratsmitglied die Kleinunternehmerregelung nicht zu Gute, wenn nur die Aufsichtsratsvergütungen die Kleinunternehmergrenzen unterschreiten.

Normenkette

AktG § 111; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3; UStG § 4 Nr. 26 Buchst. b; UStG § 19 Abs. 1; UStR 2005 Abschn. 120 Abs. 1

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Tätigkeit des Klägers als Aufsichtsrat der B... AG (B-AG) gegenüber der B-AG umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.

I.

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2003 als selbständiger Rechtsanwalt Umsätze in Höhe von 175.125 EUR.

Daneben war der Kläger im Streitjahr Aufsichtsratsmitglied der B-AG, an der er auch als Gesellschafter zu 1/3 beteiligt ist. Für seine Aufsichtratstätigkeit erhielt d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Aktiengesetz / § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
    Aktiengesetz / § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats

      (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.  (2) 1Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren