Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 25.04.2003 - VI 64/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnsteuerpauschalierungsbescheid: Keine Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

 

Leitsatz (amtlich)

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen bei der Ermittlung der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer

 

Normenkette

EStG § 31 S. 4, § 40 Abs. 1 S. 1, § 38a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 51a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.07.2007; Aktenzeichen VI R 48/03)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob bei der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes für nachgeforderte Lohnsteuer Kinderfreibeträge abzuziehen sind.

Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Service GmbH. Diese veranstaltete am 1./2. Februar 1996, am 30./31. Januar 1997 (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) und am 29./30. Januar 1998 zweitägige Jahrestagungen, die auch unterhaltende und kulturelle Bestandteile boten und unstreitig zu lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteilen der teilnehmenden Arbeitnehmer führten. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung für den Zeitraum Dezember 1994 bis Dezember 1998 wurden die geldwerten Vorteile abweichend von der durch die Klägerin vorgenommene Pauschalierung ermittelt; die Jahrestagungen sind in Tz. 1 des Prüfungsberichtes vom 17. Oktober 2000 dargestellt.

Am 24. November 2000 erließ der Beklagte auf Antrag der Klägerin einen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid. Darin ist der hier streitige Sachverhalt gem. Tz. 1 des Prüfungsberichtes mit einem geldwerten Vorteil von 23.352 DM in 1996 und 44.1332,40 DM in 1998 enthalten, woraus sich bei einem Nettosteuersatz von 52,94 % für 1996 und 51,25 % für 1998 eine Nachforderung von 12.362,55 DM für 1996 und 22.617,86 DM für 1998, zusammen 34.980,41 DM ergab. Daneben wurde entsprechend Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nachgefordert.

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes blieben auf der Lohnsteuerkarte eingetragene...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    Einkommensteuergesetz / § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
    Einkommensteuergesetz / § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

      (1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren