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FG Hamburg Urteil vom 25.02.2020 - 6 K 111/18

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Revision eingelegt (BFH XI R 10/20)

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuerliche Behandlung von sogenannten In-App-Käufen - Dienstleistungskommission - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: V R 46/25)

Leitsatz (amtlich)

Die Grundsätze der sogen. Ladenrechtsprechung sind auch auf sogen. In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbes. Smartphones) anwendbar.

Normenkette

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 3 Abs. 11; UStG § 3a Abs. 1; MwStSystRL Art. 28; MwSt-DVO Art. 7; MwSt-DVO Art. 9a; TKG § 45h

Nachgehend

BFH (EuGH-Vorlage vom 23.08.2023; Aktenzeichen XI R 10/20)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von sogenannten In-App-Käufen.

Die Klägerin entwickelt und vertreibt Spiele-Apps für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets o. Ä.). Für den Vertrieb nutzt sie unter anderem den A, eine Plattform des Unternehmens B, die bis zum ... 2014 von C betrieben wurde. Nutzer von mobilen Endgeräten mit dem Betriebssystem ... konnten die Spiele-Apps der Klägerin in den Streitjahren 2012 bis 2014 ausschließlich über den A herunterladen. Die dafür erforderliche A-App war regelmäßig bereits ab Werk auf dem mobilen Endgerät installiert. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, den A über einen Internet Browser aufzurufen.

Zur Nutzung des A war eine vorherige Anmeldung erforderlich, wobei die Nutzer ihre persönlichen Daten und eine oder mehrere Zahlungsmöglichkeiten hinterlegen mussten (z.B. Kreditkarte, PayPal oder über den Telefonnetzanbieter). Zudem mussten die Nutzer die Nutzungsbedingungen des A ausdrücklich akzeptieren.

Darin war in den Streitjahren enthalten, dass bei jedem Erwerb von Inhalten (etwa Apps, Text, Software für mobile Geräte) neben dem Vertrag mit C über die Nutzung des A ein weit...

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      Leitsatz Die Grundsätze der sogenannten Ladenrechtsprechung sind auch auf In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) anwendbar.  Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von sogenannten ...

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