Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 18.01.2021 - 4 K 118/16

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifierung von ausländischen Goldmünzen und Goldplättchen

Leitsatz (amtlich)

1. Der Position 7118 KN unterfallen ausschließlich Münzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel entweder in der Vergangenheit herausgegeben wurden (= 7118 10) oder aktuell herausgegeben werden (= 7118 90).

2. Golderzeugnisse, die im Ursprungsland nicht als offizielles Zahlungsmittel galten bzw. gelten, sind Medaillen im Sinne der Position 7104.

3. Der Begriff "Goldplättchen" in § 25c Abs. 2 Nr. 1 UStG ist nicht auf eckige Formen beschränkt, sondern umfasst insbesondere auch runde und ovale Formen (anders die Dienstvorschrift zum Einfuhrumsatzsteuerrecht, Abschnitt 25.c.1 Abs. 2 UStAE).

4. Goldplättchen (§ 25c Abs. 2 Nr. 1 UStG) müssen nicht nur den Feingoldgehalt und das Gewicht, sondern auch den Hersteller erkennen lassen müssen.

Normenkette

KN Pos. 7108; KN Pos. 7114; KN Pos. 7118; KN Pos. 7118 UPos. 10; KN Pos. 7118 UPos. 90; UStG § 25c

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben.

Die Klägerin meldete im September 2013 beim Hauptzollamt XXX-1 Goldmünzen der Serie "xxx" zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Das Zollamt XXX-2 führte im Rahmen der Abfertigung eine Beschau durch und übersandte den Vorgang zur weiteren Untersuchung an das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, das in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangte, dass die Goldmünzen nicht wie angemeldet der Codenummer 7118 9000 101 (Münzen als Anlagegold), sondern der Codenummer 7114 1900 000 (Goldschmiedewaren) zuzuordnen seien. Das Hauptzollamt XXX-1 erhob daraufhin von der Klägerin mit Bescheid vom 29.04.2014 Einfuhrabgaben nach; der Einfuhrabgabenbescheid ist bestandskräftig.

Im Rahmen des Nacherhebungsverfahrens ford...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Umsatzsteuergesetz / § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
    Umsatzsteuergesetz / § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

      (1) 1Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren