Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage
Leitsatz (amtlich)
Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.
Normenkette
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Streitjahren 2016 bis 2018 die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der in den Streitjahren gültigen Fassung (GewStG) in Anspruch nehmen kann.
Die Klägerin erwarb im Jahr 1991 eine Gewerbeimmobilie in der X-Straße in ... Hamburg für (umgerechnet) ca. ... €. Die gesamte Gewerbeimmobilie besteht aus einer Büro-, einer Hallen- und einer Hoffläche. Bis zum 31. Dezember 2014 betrieb die Klägerin auf dem Grundstück selbst ein Lagereigeschäft. Seit dem 1. Januar 2015 vermietet die Klägerin das betreffende Grundstück an die A GmbH. Die von der Mieterin in den Streitjahren an die Klägerin für die Hallenfläche gezahlte Netto-Jahresmiete betrug ... € (in den Jahren 2016 bis 2017) bzw. ... € (im Jahr 2018).
Die Hallenfläche besteht aus drei miteinander verbundenen Lagerhallen mit einer Gesamtfläche von 17.200 m². Eine der Lagerhallen ist ebenerdig eingeschossig ("Halle AB" im Sachverständigengutachten; Nutzfläche: 4,200 m²), die zweite Lagerhalle ("Halle CDE") verfügt über 2 Geschosse (Erdgeschoss -EG- und Untergeschoss -UG-; Nutzfläche jeweils 3.200 m²), die sowohl über einen Lastenaufzug als auch eine Paletten-Förderanlage vertikal miteinander verbunden sind. Die dritte Halle ("Halle FGH") verfügt ebenfalls über 2 Geschosse (...