Entscheidungsstichwort (Thema)
Bewertung von Grund und Boden bei Kaufpreisaufteilung
Leitsatz (amtlich)
Der Kaufpreis für Wohngrundstücke kann im Schätzungswege nach der Sachwertmethode aufgeteilt werden. Dabei sind zunächst Bodenwert und Gebäudewert selbstständig zu ermitteln und sodann ins Verhältnis zu ihrer Summe zu setzen.
Normenkette
EStG § 7
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die Bewertung des Grund und Bodens und die hieraus resultierende Kaufpreisaufteilung eines Hausgrundstücks für die Zwecke der einkommenssteuerlichen Gebäudeabschreibung streitig.
Es handelt sich bei dem streitbefangenen Grundstück um ein Grundstück in Hamburg, X-Straße, welches mit einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1953 bebaut ist. Das Grundstück wurde vom Käufer durch Kaufvertrag vom 13.05.1998 zum Übergabestichtag 01.07.1998 für einen Kaufpreis von DM 3.300.000,- zuzüglich Nebenkosten von DM 115.500 Grunderwerbsteuer, DM 15.370,05 Notarkosten und DM 5.060 Gerichtskosten erworben. Der Grund und Boden hat eine Größe von 948 qm. Das Gebäude hat eine Gesamtnutzfläche von 1.296 qm und eine Geschossfläche von 1.659 qm.
Der Beklagte schaltete im Rahmen des Veranlagungsverfahrens einen Bausachverständigen vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ein. Dieser erstellte am 15.12.1999 sein Gutachten bezüglich der Kaufpreisaufteilung nach dem Verhältnis der Sachwerte der Baulichkeiten einerseits und des Grund und Bodens andererseits. Hierbei ermittelte er ein Verhältnis von 55,22 % für das Gebäude und von 44,78 % für den Grund und Boden. Der Gebäudewert wurde vom Bausachverständigen des Beklagten mit DM 3.272.879,64 errechnet und ist zwischen den Beteiligten unstreitig. Für den Grund und Boden ermittelte der Bausachverständige de...