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FG Hamburg Urteil vom 10.06.2004 - IV 313/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausfuhrerstattung: Einhaltung der EG-Tierschutzverordnung beim Transport von Zuchtrindern

Leitsatz (amtlich)

Die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von lebenden Tieren setzt die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Tiere während des Transports voraus. Die erste Entladung der Tiere im Bestimmungsdrittland ist zu kontrollieren, wenn das Transportmittel zwischen dem Ort, an dem die Kontrolle nach Art. 2 Verordnung Nr.615/98 vorzunehmen ist, und den Ort der Entladung im Bestimmungsdrittland gewechselt wurde. Eine Kontrolle, die etwa erst zwei Monate nach Ankunft und Entladung der Tiere im Bestimmungsdrittland durchgeführt wird, kann nicht als "zeitnah im unmittelbaren Anschluss an die Entladung" angesehen werden, dagegen lassen sich bei einem Zeitraum von ca. 10 Tagen noch verlässliche Feststellungen über den Zustand der Tiere bzw. die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen treffen.

Normenkette

EWGV 615/98 Art. 2; EWGV 615/98 Art. 3; EGV 639/2003 Art. 3 Abs. 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.07.2008; Aktenzeichen VII R 54/05)

Tatbestand

Die Klägerin meldete am 21. bzw. 22.06.1999 bei diversen Abfertigungszollstellen insgesamt 253 Zuchtrinder zur Ausfuhr nach Libyen an und beantragte die vorschussweise Gewährung der Ausfuhrerstattung. Mit den in der Einspruchsentscheidung vom 28.08.2001 auf Seite 3 unter Ziffer 2 genannten Bescheiden gewährte der Beklagte für die Rinder die vorschussweise Bezahlung der Ausfuhrerstattung unter dem Vorbehalt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung entsteht und form- und fristgerecht nachgewiesen wird.

Da die vorgenannten 253 Stück Zuchtrinder - neben weiteren Rindern - in Koper/Slowenien vom LKW auf das Schiff "... MS" zum weiteren Transport nach Libyen umgeladen wurden, reich...

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    BFH VII R 54/05
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Ausfuhrerstattung: Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport lebender Rinder Leitsatz (amtlich) Die beim Transport lebender Rinder gemäß Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tierärztliche ...

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