Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückforderung von Ausfuhrerstattung
Leitsatz (redaktionell)
Zur Rückforderung der Ausfuhrerstattung bei nicht fristgerechter Vorlage von Kontrollexemplaren bzw. von Duplikaten von Kontrollexemplaren.
Normenkette
EGV 3665/87 Art. 22 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte wegen nicht fristgerechter Vorlage von Kontrollexemplaren bzw. von Duplikaten von Kontrollexemplaren von der Klägerin zu Recht Ausfuhrerstattung in Höhe von DM ... zurückgefordert hat.
Die Klägerin ließ sich zwecks Ausfuhr diverser Partien [Lebensmittel] nach [Land] und [Land] die Kontrollexemplare (KE) Nr. ... und Nr. ... erteilen. Mit zwei Zahlungsanträgen vom ... und ... beantragte die Klägerin vorschussweise Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom ... (Bescheid Nr. ...) und mit Bescheid vom ... (Bescheid Nr. ...) entsprach der Beklagte den Zahlungsanträgen und zahlte an die Klägerin vorschussweise Ausfuhrerstattung in Höhe von DM ... und DM .... Die Zahlung erfolgte gemäß Art. 22 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 unter dem Vorbehalt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Erstattung entsteht und form- und fristgerecht nachgewiesen wird.
Hinsichtlich des Bescheids Nr. ... gab der Beklagte die von der Klägerin gestellte Sicherheit am ..., hinsichtlich des Bescheids Nr. ... am ... frei.
Eine bei der Klägerin im Jahre ... durchgeführte Marktordnungsprüfung führte zu folgenden Feststellungen (Prüfungsbericht vom ...):
Das für die Ausfuhr einer Menge von ... kg [Lebensmittel] nach [Land] erteilte KE Nr. ... (Bescheid Nr. ...) wurde, bevor die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft über die [Land] verließ, geteilt. Für eine Teilmenge von ... kg [Lebensmittel] wurde am ... da...