Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Gerichtsbescheid vom 12.11.1999 - II 187/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

Wird ein Lebensversicherungsvertrag nur zu dem Zweck abgeschlossen, um in den Genuss der Vermittlungsprovision zu gelangen, so führt die Weiterleitung eines Teils dieser Provision an den Versicherungsnehmer bei diesem zu Einkünften aus sonstigen Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 3

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Weitergabe einer Versicherungsprovision von einem Versicherungsvertreter an seinen Kunden bei diesem zu Einkünften aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG führt.

Die Kläger sind Eheleute, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im Streitjahr erzielte der Kläger als Immobilienkaufmann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von … Tsd. DM, die Klägerin erklärte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von … Tsd. DM. Am 19.12.1990 schloss der

Kläger bei der X-Lebensversicherung eine Rentenversicherung (Nr.: …) ab. Versicherungsnehmer war der Kläger selbst, dem mit Eintritt in den Ruhestand eine monatliche Rente von … Tsd. DM (… Mio. DM jährlich) gezahlt werden sollte, der jährliche Versicherungsbeitrag betrug … Tsd. DM. Die Versicherung wurde dem Kläger durch das „Institut Z”, dessen Inhaber der Versicherungsmakler Herr Z. war, vermittelt. Der Kläger hatte mit Z. vereinbart, dass dieser ihm die für den Abschluss gezahlte Provision der X weitergeben sollte. Aus diesem Betrag sollte die Erstprämie gezahlt und der Restbetrag, soweit er nicht für die Besicherung etwaiger Provisionsrückforderungsansprüche eingesetzt werden musste, an den Kläger ausgezahlt werden. Die Folgeprämien sollten durch Bankkredite aufgebracht werden, die durch den sich aufbauenden Rückkaufwert der Versicherung besichert werden sollten.

Entsprechend dieser Vereinbarung wurde die Erstprämie direk...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Einkommensteuergesetz / § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    Einkommensteuergesetz / § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

    1Sonstige Einkünfte sind   1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden. 2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren