Entscheidungsstichwort (Thema)
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Damenformslips
Leitsatz (amtlich)
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur zu der Unterposition 6212 2000 dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität bzw. dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität bzw. dass die Begrenzung der Querelastizität sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?
Normenkette
KN Unterpos. 6108 2200; KN Unterpos. 6212 2000; KN Unterpos. 6212 9000 (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif)
Nachgehend
Tatbestand
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Die Klägerin beantragte am 25.10.2013 die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für einen Damen Formslip der Marke A, Art.Nr. ..., ... und ..., wobei die unterschiedlichen Artikelnummern lediglich auf die Zuordnung zu verschiedenen Lieferländern zurückzuführen sind. Die Ware beschrieb die Klägerin u. a. wie folgt: "Bei unseren Artikeln handelt es sich um rundgestrickte, figurformende (seamless) Miederwäsche, Seamless Damen Unterwäsche (Shapewear) aus Gestricken, die primär eine figurformende Stützfunktion haben. Damen Formslip (Miede...