rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich aber unzutreffender Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides gegenüber dem Lieferanten
Leitsatz (amtlich)
1. Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, wenn ein Organträger ein an die Organgesellschaft vermietetes Grundstück erwirbt.
2. Der Vorsteuerabzug aus diesem deshalb steuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang ist ausgeschlossen, wenn die Umsatzsteuer gegenüber dem Veräußerer wegen Festsetzungsverjährung endgültig nicht mehr festgesetzt werden kann und der Veräußerer dem Erwerber (dem Organträger) eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erteilt.
3. Da der Veräußerer dann zivilrechtlich keinen Anspruch auf (zusätzliche) Zahlung der Umsatzsteuer hat, hat der Erwerber zivilrechtlich ebenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
Tatbestand
I.
Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache streitig, ob ein Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung rückgängig zu machen ist.
1. a) Die Antragstellerin wurde am ... 2007 gegründet und am ... 2007 in das Handelsregister eingetragen. Komplementärin ist die A Verwaltungsgesellschaft mbH ..., deren Geschäftsführer Frau B, die alleinige Kommanditistin der Antragstellerin, und Herr C sind.
b) Frau B und Herr C sind ebenfalls Geschäftsführer der D ... GmbH (im Folgenden: D), die am ... 1984 gegründet wurde und deren Alleingesellschafter seit dem 31.12.1985 Herr C war. Am ... 2007 trat Herr C den Geschäftsanteil an der D an die Antragstellerin ab (Akte Allgemeines Bl. ...). Die D wurde im Jahr 1984 gegründet, verfügt über ein Stammkapital von 127.850,0...