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FG Düsseldorf Urteil vom 28.05.2020 - 9 K 1904/18 G

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteilige Kürzung des Gewerbeertrages wegen ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die anteilige Kürzung der Summe des Gewinnes und der Hinzurechnungen eines im Inland ansässigen konzernangehörigen Wohnungsbauunternehmens um den Teil des Gewerbeertrages, der auf die niederländische Geschäftsleitungs-Betriebsstätte entfällt, kann unter Gewichtung der - überwiegend den inländischen Betriebsstätten zuzurechnenden - Wertsteigerung der Grundstücke und der Kosten für die Erstellung der Bauwerke sowie des am Leitungsort zu leistenden planerischen Aufwands und der - teilweise auch im Inland entstehenden - Akquisitions-, Vertriebs- und Finanzierungskosten i.H.v. einem Drittel der erzielten Gewinne geschätzt werden.
  2. Aus der Regelung des Umfangs der beschränkten Einkommensteuerpflicht in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) und f) EStG ergeben sich keine Folgerungen für die gebotene Kürzung des auf die ausländische Betriebsstätte entfallenden Gewinnanteils.

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1 S. 3; GewStG § 9 Nr. 3; AO § 10; AO § 12 S. 1; AO § 12 S. 2 Nr. 1; AO § 12 S. 2 Nr. 8; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f; DBA Niederlande Art. 1 Nr. 1; DBA Niederlande Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 e; DBA Niederlande Art. 2 Abs. 1 Nr. 2; DBA Niederlande Art. 3 Abs. 5 S. 1; DBA Niederlande Art. 3 Abs. 6; DBA Niederlande Art. 4 Abs. 1; DBA Niederlande Art. 4 Abs. 2; DBA Niederlande Art. 4 Abs. 3; DBA Niederlande Art. 5 Abs. 2

Streitjahr(e)

2013, 2014

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.06.2024; Aktenzeichen I R 32/20)

Tatbestand

Die Klägerin, eine GmbH & Co KG mit Firmensitz in Z-Stadt, ist Teil des in den Niederlanden beheimateten Konzerns. Der Ort der Geschäftsleitung war und ist in den...

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