Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 27.11.1997 - 15 K 3969/97 Kg

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 24.10.2000; Aktenzeichen VI R 9/98)

 

Tenor

1. Der Beklagte wird verpflichtet, Kindergeld für das dritte Kind des Klägers (3. Kind) ab 1.1.1996 zu bewilligen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Mit Schreiben vom 11.12.1996, das beim Beklagten am 17.12.1996 einging, beantragte der Kläger für seine am 3.1.1976 geborene Tochter (3. Kind) rückwirkend ab Januar 1996 Kindergeld (für das dritte Kind). Er wies in seinem Antrag darauf hin, daß erst jetzt feststehe, daß die Einkünfte seiner Tochter im laufenden Jahr 12.000 DM nicht überstiegen. Ursprünglich habe alles darauf hingedeutet, daß die Einkunftsgrenze von 12.000 DM überschritten würde, was ihn von einer früheren Antragstellung abgehalten habe. Durch die Verzögerung des Umzugs des Arbeitgebers an einen anderen – zur Wohnung näher gelegenen – Standort hätten sich jedoch höherer Fahrtkosten ergeben als ursprünglich angenommen. Des weiteren sei auch die Jahresabschluß-Sonderzahlung 1996 erheblich geringer als vorhersehbar ausgefallen

Die Tochter (3. Kind) befand sich seit 1.8.1994 in Berufsausbildung zur Bürokauffrau. Die monatliche Ausbildungsvergütung belief sich für 1996 auf brutto 1.142 DM. Nach der Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers bestand in diesem Jahr ferner ein Anspruch auf Weihnachtsgeld von 680 DM und auf Urlaubsgeld von 820 DM.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte legte (3. Kind) mit dem PKW zurück. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte belief sich zunächst auf 18 km und nach der Verlegung des Betriebs am 2.11. 1996 auf 14 km. Im Laufe des Jahres 1996 erwarb die Tochter Fachliteratur für insgesamt 540 DM; im November 1996 entrichtete sie ferner 325 DM für einen Vor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    BSG 8b RKg 3/79
    BSG 8b RKg 3/79

      Leitsatz (amtlich) 1. Bei verspätetem Antrag (BKGG § 9 Abs 2) und verspäteter Anzeige (BKGG § 17 Abs 3 S 2 aF) ist der Kindergeldanspruch für länger als 6 Monate zurückliegende Zeiten ausgeschlossen. 2. Mit einer wegen verspäteter Anzeige (Antrag) ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren