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FG Düsseldorf Urteil vom 21.01.2009 - 9 K 2067/03 F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewinnfeststellung bei KG – Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft erstreckt sich auch im Falle eines Gesellschafterwechsels stets auf ein volles Wirtschaftsjahr.
  2. Die Gewinnaufteilung zwischen dem Veräußerer und dem Anteilserwerber ist – bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich – mittels einer auf den Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels zu erstellenden Zwischenbilanz vorzunehmen.
  3. In diese Aufteilung geht – unabhängig von dem Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses – auch das Ergebnis aus den Organgesellschaften aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zugunsten der Personengesellschaft ein.
  4. Es ist steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen.
 

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1; BGB § 101 Nr. 2 Hs. 2

 

Streitjahr(e)

1998

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.02.2013; Aktenzeichen IV R 50/09)

 

Tatbestand

Streitig sind die Aufteilung gesondert und einheitlich festzustellender Einkünfte einer Personengesellschaft aus Gewerbebetrieb und, ob bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen im Laufe des Geschäftsjahres im Feststellungsverfahren die an die Personengesellschaft abzuführenden Gewinne aus Gewinnabführungsverträgen zwischen Veräußerer und Erwerber aufzuteilen sind, wenn das Geschäftsjahr der beherrschten Gesellschaft erst nach der Veräußerung endet.

Der Kläger war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG (KG). Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. Dezember 1998 übertrug er seine Kommanditbeteiligung auf die Firma A GmbH. Mitübertragen wurde das Gewi...

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