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FG Düsseldorf Urteil vom 16.05.2006 - 17 K 6514/04 AO

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Auskunftsrecht der Steuerfahndung gegen Wertpapierhandels-AG nach deren Eigentümern wegen allgemeiner Defizite bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Der auf allgemeiner Erfahrung beruhende Hinweis auf Besteuerungsdefizite bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ist keine ausreichende Grundlage für ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine AG, sie solle Aktionärsverzeichnisse vorlegen; auch der Hinweis auf ein evt. strukturelles Vollzugsdefizit infolge der bei Aktienverkäufen fehlenden Anzeigepflicht genügt nicht.
  2. Für die Rechtmäßigkeit eines derartigen Auskunftsersuchens bedarf es vielmehr konkreter Darlegungen (z. B. spezifischer, institutsbezogener Erkenntnisse) zu Anhaltspunkten für mögliche Steuerverkürzungen der betroffenen Anteilsinhaber.
 

Normenkette

AO § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, §§ 93, 97; EStG § 17

 

Streitjahr(e)

1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.02.2009; Aktenzeichen II R 61/07)

BFH (Urteil vom 19.02.2009; Aktenzeichen II R 61/07)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines vom Beklagten an die Klägerin gerichteten Auskunfts- bzw. Vorlageersuchens.

Die Klägerin betreibt einen Handel mit Wertpapieren in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Der Beklagte forderte mit Schreiben vom 27. März 2003 die Klägerin auf, die Aktionärsverzeichnisse, die den Jahreshauptversammlungen 1997 bis 2002 zu Grunde gelegen haben, vorzulegen. Dabei wurde die Vorlage auf §§ 208 Abs. 1 Nr. 3, 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 97 Abgabenordnung - AO - gestützt und angegeben, dass es sich nicht um ein Steueraufsichts- bzw. Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin handele, sondern im Rahmen der Steueraufsicht die Veräußerung von Anteilen an der Aktiengesellschaft überprüft wer...

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