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FG Düsseldorf Urteil vom 12.01.1995 - 8 K 6131/94 E

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Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.07.1998; Aktenzeichen VIII R 23/95)

 

Tatbestand

Streitig ist die Steuerfreiheit eines Entnahmegewinns.

Die Klägerin war Eigentümerin des unbebauten, 1.428 qm großen Grundstücks … das als Gesamthandsvermögen bilanziert war. Am 23.06.1988 wurde dort mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen, das … jun., einer der beiden Geschäftsführer der GmbH und Kommanditist, nach Fertigstellung selbst nutzte. Am 14.11.1988 veräußerte die Klägerin das Grundstück an ihn zum Preis von 49.260,– DM, dem von einem Gutachter ermittelten Grundstückswert. Die Differenz zum Buchwert von 1.000,– DM verbuchte sie zunächst als außerordentlichen Ertrag 1988.

Anläßlich einer Betriebsprüfung für die Jahre … beantragte die Klägerin, den Entnahmegewinn nach § 52 Abs. 15 S. 10, 11 des Einkommensteuergesetzes – EStG – steuerfrei zu belassen. Der Prüfer vertrat demgegenüber die Auffassung, der Steuerbefreiungstatbestand greife schon nach seinem Wortlaut bei aus dem Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften entnommenen Grundstücken nicht ein. Etwas anderes gelte nur dann, wenn sich der Grund und Boden im Sonderbetriebsvermögen des entnehmenden Mitunternehmers befunden habe. Zudem betrage der maßgebliche Teilwert, da entgegen der Annahme des Gutachters Erschließungskosten von 9.900,– DM nicht mehr erhoben worden seien, 59.160,– DM. Entsprechend erhöhte der Beklagte den Entnahmegewinn in einem geänderten Feststellungsbescheid auf 58.160,– DM. Der dagegen gerichtete Einspruch blieb erfolglos.

Die Klägerin ist der Ansicht, die Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 S. 10, 11 EStG gelte für jegliches Betriebsvermögen, sowohl eines Einzelbetriebes als auch einer Mitunternehmerschaft. Im letzteren Fall sei – so auch hier – auf die Wohnungsnutzung durch den Mitunternehmer abzustellen.

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    BFH VIII R 23/95
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Grundstückserwerb des Gesellschafters von der Personengesellschaft keine Steuerbefreiung gem. § 52 Abs. 15 EStG  Leitsatz (amtlich) Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Grundstück von ...

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