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FG Düsseldorf Urteil vom 11.01.2019 - 15 K 2506/18 AO

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen – Weiterleitung bei Wechsel der Haushaltszugehörigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine auf dem Wechsel der Haushaltszugehörigkeit des Kindes beruhende Kindergeldrückforderung ist unter Beachtung der ermessenslenkenden Regelung im VII. Abschnitt V 36 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) bei Vorliegen einer wirksamen Weiterleitungserklärung der nunmehr berechtigten Person aus sachlichen Billigkeitsgründen ohne verbleibenden Ermessensspielraum der Familienkasse auch dann zu erlassen, wenn der Erstattungsschuldner durch die nicht zeitnahe Benachrichtigung der Familienkasse über die Beendigung der Haushaltsgemeinschaft seine Mitwirkungspflichten verletzt hat und ihm deshalb eine zur Verlängerung der Festsetzungsfrist führende Steuerhinterziehung anzulasten ist.

 

Normenkette

AO § 227; EStG § 64 Abs. 2 S. 1, § 68; FGO § 102

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.05.2022; Aktenzeichen III R 16/20)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 der Abgabenordnung -AO- erlassen werden kann bzw. muss.

Mit mangels Anfechtung rechtskräftig gewordenem Urteil des hiesigen Gerichts vom 04.07.2018 (Az. 2 K 2129/17 Kg) wurde die Klage des Klägers gegen den Bescheid vom 21.06.2016, geändert durch Bescheid vom 27.06.2018, abgewiesen. Mit diesem Bescheid war die Kindergeldfestsetzung zugunsten des Klägers für seine drei Kinder für den Zeitraum 01.07.2005 bis 31.12.2009 aufgehoben und der Betrag (zzgl. Nebenleistungen) von insgesamt 25.380 € von ihm zurückgefordert worden. Der erkennende 2. Senat führte in seinem Urteil u. a. aus, dass der Kläger - mangels wahrer Angabe einer fortdauernden Haushaltszugehöri...

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