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FG Düsseldorf Urteil vom 03.07.1996 - 4 K 1924/94 Z

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Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.04.1998; Aktenzeichen VII R 83/96)

Tatbestand

Am 19. Dezember 1991 beantragte die Klägerin bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Berlin, ihr eine verbindliche Zolltarifauskunft über die Einreihung von Grundrahmen für Wechselbehälter (des Typs ER 71) zu erteilen.

Bei diesen Grundrahmen für Wechselbehälter handelt es sich um eine flache Stahlkonstruktion mit vier aus- und einklappbaren Stützbeinen, einem Laderaumboden aus Holz, angeschweißten Verriegelungen für die Befestigung auf Lkw oder Waggons sowie angeschweißten Bolzen zur späteren Befestigung von Bordwänden.

In ihrem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft führte die Klägerin aus, die Grundrahmen würden nach der Einfuhr einen Pritschen- oder Kofferaufbau erhalten, mit dem sie fest verbunden würden. Die alsdann fertiggestellten Wechselbehälter könnten sowohl im Straßen- und Schienen- als auch im Schiffahrtsverkehr eingesetzt werden. Diese Wechselbehälter seien nicht mit einem Fahrgestell verbunden.

Die Klägerin legte eine Warenbeschreibung für Wechselrahmen des Typs ER 71 sowie photographische Aufnahmen von den zu tarifierenden Waren vor. Die Klägerin beantragte, die Grundrahmen für Wechselbehälter unter die Unterposition 8609 00 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Mit Bescheid vom 30. Juni 1992 erteilte die Beklagte, an die die OFD Berlin den Antrag der Klägerin weitergeleitet hatte, eine verbindliche Zolltarifauskunft über die Einreihung der Grundrahmen für Wechselbehälter unter die Unterposition 7326 90 98 der Kombinierten Nomenklatur als andere Waren aus Eisen oder Stahl. Zur Begründung führte die Beklagte im wesentlichen aus: Die Beschaffenheitsmerkmale der Grundrahmen ließen nicht die charakteristischen Merkmale eines Warenbehälters (Containers) erkennen. Dies ...

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    BFH VII R 83/96 (NV)
    BFH VII R 83/96 (NV)

    Entscheidungsstichwort (Thema) Zolltarifliche Einreihung von Warenbehältern Leitsatz (NV) 1. Hat sich eine angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) durch Wegfall der in ihr angewandten Unterposition der KN erledigt, ...

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