Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 03.06.2003 - 9 K 1783/01 E

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzugsfähigkeit von Kreditvermittlungskosten bei der Vermittlung von Darlehen zur Finanzierung einer sog. Kombirente

 

Leitsatz (redaktionell)

Die ausgewiesenen Kreditvermittlungskosten bei einer Leibrentenversicherung gegen finanzierten Einmalbetrag dürfen nicht allein deshalb bei Vornahme des Werbungskostenabzugs um einen geschätzten Anteil von Anschaffungsnebenkosten des Rentenstammrechts gekürzt werden, weil die Vermittlung des Kredits und des Versicherungsvertrages im Rahmen eines Gesamtpakets angeboten werden.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 22 Nr. 1

 

Streitjahr(e)

1996

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 07.11.2006; Aktenzeichen VIII R 108/03)

BFH (Urteil vom 07.11.2006; Aktenzeichen VIII R 108/03)

 

Tatbestand

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Der Kläger schloss 1996 auf Grund eines Angebotes der „A” GmbH einen Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalbetrag mit sofortigem Rentenbezug ab. Der Einmalbetrag belief sich auf 233.797 DM und wurde durch ein Darlehen finanziert. Zur Tilgung dieses Darlehens schloss der Kläger einen weiteren Versicherungsvertrag gegen Einmalbetrag in Höhe von 310.816 DM ab. Auch dieser Einmalbetrag wurde über ein Darlehen refinanziert. Der Gesamtfinanzierungsaufwand betrug 596.748 DM. Die Auszahlung des zuletzt genannten Versicherungsvertrages sollte im 15. Jahr der Laufzeit erfolgen. Bis dahin sollen nach dem Konzept der „A"-Gruppe aus den Rentenzahlungen in Höhe von 18.000 DM p.a. und einer Steuerersparnis die Schuldzinsen für beiden Darlehen sowie die Tilgung des Darlehens II und die Zahlung der Prämien für eine Risikolebensversicherung erfolgen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Angebot Bezug genommen (B. 113 ff GA).

In der Einkommensteuererklärung für 1996 machten die Kläg...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
    E-Rechnung_Whitepaper_3D
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten
    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten

      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch   1. Schuldzinsen und auf besonderen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren