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FG Düsseldorf Urteil vom 02.07.2025 - 2 K 3098/20 G,F

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzugsfähigkeit finaler Betriebsstättenverluste aus dem EU-Ausland - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: IV R 20/25)

Leitsatz (redaktionell)

Die Nichtabzugsfähigkeit finaler Verluste aus einer in Belgien belegenen Betriebsstätte bei der inländischen Besteuerung aufgrund der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung dieser Einkünfte verstößt weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit noch gegen den unionsrechtlichen bzw. den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. EuGH-Urteil vom 22.09.2022 C-538/20; BFH-Urteil vom 12.04.2023 I R 44/22).

Normenkette

DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1 S. 2; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; DBAProt Belgien 2010 Abschn. 12 Nr. 2 Buchst. b; DBAProt Belgien 2010 Abschn. 14; AEUV Art. 49; AEUV Art. 54; GG Art. 3 Abs. 1; EUGrdRCh Art. 20; EStG § 32b; EStG § 50d Abs. 9

Tatbestand

Streitig ist die Nichtberücksichtigung von Verlusten einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Klägerin als Organträgerin.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft und im Bereich des ...Handels die zentrale deutsche Gesellschaft der B.-Gruppe. An ihr waren im Streitjahr 2012 u.a. die C. L. GmbH, die C. S. S.A. und die W. L. GmbH als Kommanditistinnen beteiligt.

Die Klägerin erzielte im Streitjahr 2012 u.a. aus dem Bereich des ...Einzelhandels originäre Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Daneben war sie Organträgerin verschiedener Gesellschaften, u.a. der H. L. GmbH (im Weiteren: H. GmbH). Die H. GmbH war ihrerseits aufgrund Gesellschaftsvertrags vom 15.10.2008 mit einem Anteil von 49,75 % als Kommanditistin an der operativ tätigen und in Belgien ansässigen R. X. (im Weiteren...

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