Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Urteil vom 02.05.2012 - 15 K 453/10 E

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufstockung einer nach § 7g EStG a.F. gebildeten Ansparabschreibung

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Eine nach Maßgabe der Altfassung des § 7g EStG gebildete Ansparabschreibung kann trotz der Überschreitung der durch das UntStRefG vom 17.08.2007 eingeführten Gewinngrenze im zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung aufgestockt werden.
  2. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 Satz 3 EStG 2007 Gesetzes lässt Raum für eine parallele Anwendung der Altfassung des § 7g EStG. bei unter dessen Geltung gebildeten Ansparabschreibungen.
 

Normenkette

EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. c, Abs. 3, § 52 Abs. 23 S. 3; EStG a.F. § 7g Abs. 3

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Versagung der Erhöhung einer Rücklage (Ansparabschreibung) nach § 7g des Einkommensteuergesetzes -EStG- a.F..

Der Kläger erzielte im Streitjahr als Konstrukteur Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG; seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschussrechnung i. S. von § 4 Abs. 3 EStG. In der Steuererklärung bezifferte der Kläger seine Einkünfte auf 89.275 EUR. Hierin enthalten waren Betriebsausgaben wegen Erhöhung der bereits in Vorjahren gebildeten Rücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG a.F. um weitere 1.652 EUR (Aufstockung auf den Maximalbetrag von 40 % statt bisher 20 % der Anschaffungskosten) und wegen erstmaliger Bildung einer Rücklage gemäß § 7g EStG n.F. von 10.700 EUR. Daraus ergab sich für den Kläger folgende Berechnung: Betriebseinnahmen von 355.334 EUR abzgl. allgemeiner Betriebsausgaben von 253.707 EUR abzgl. Rücklagen von 1.652 EUR und 10.700 EUR; d.s. 89.275 EUR.

Der Beklagte versagte mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 5. Dezember 2008 die Anerkennung beider Rücklagenbeträge mit dem Hinweis, dass die Erhöhung der Ansparabschreibung gemäß EStG a.F. für nach dem...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Einkommensteuergesetz / § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
    Einkommensteuergesetz / § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

      (1) 1Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren