Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 22.05.1997 - 8 K 7065/94 F

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

gesonderter und einheitlicher Feststellung 1992

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.01.2000; Aktenzeichen VIII R 50/97)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen für partiarische Darlehen als Sonderbetriebsausgaben.

Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter der Beigeladenen; seine Gewinnbeteiligung betrug ebenso wie diejenige des Mitgesellschafters … MG 1 … 50 %.

In der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992 erklärte die Beigeladene u.a. Sonderbetriebsausgaben des Klägers in Höhe von 68.750,01 DM (3 × 22.916,67 DM) für drei partiarische Darlehen. Mit gleichlautenden Verträgen vom 20. Januar 1992 hatten die drei Kinder des Klägers – die Angestellte … AG 1, geboren 1963, und die Studenten X und Y, geboren 1965 und 1968 – ihrem Vater je ein Darlehen in Höhe von 100.000,– DM zum Erwerb weiterer Geschäftsanteile an der Beigeladenen gewährt. Die Verträge hatten u.a. folgenden Wortlaut:

– Ziffer 2:

Der Darlehensgeber ist am steuerlichen Gewinnanteil des Darlehensgebers mit 10 %, höchstens 25.000,– DM beteiligt. Soweit dieser Gewinnanteil nicht den steuerrechtlichen Vorschriften entspricht, ist nur der Betrag vom Darlehensnehmer zu bezahlen, welcher nach den steuerrechtlichen Vorschriften als Betriebsausgaben anerkannt wird.

– Ziffer 5:

Das Darlehen wird nicht getilgt. Freiwillige Tilgungen sind nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluß möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind der Darlehensnehmer und der Darlehensgeber berechtigt, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Das Darlehen kann fristlos gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    BFH IV R 109/91 (NV)
    BFH IV R 109/91 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Zur steuerlichen Anerkennung eines Kündigungsdarlehens zwischen nahen Angehörigen  Leitsatz (NV) 1. Vereinbarung und Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen entsprechen regelmäßig nur dann dem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren