Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Beschluss vom 13.09.1999 - 17 V 4480/99 A (E)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung der Vollziehung (Einkommensteuer 1997)

 

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom 08.02.1999 wird bis einen Monat nach Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung über die gegen diesen Bescheid erhobene Klage ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Antragsteller bezieht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus der Vermietung mehrerer Objekte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er erzielte Spekulationsgewinne (aus Wertpapiergeschäften) von 2.039,– DM im Jahr 1996 und 232.645,– DM im Jahr 1997. 1998 erlitt er einen Verlust aus Spekulationsgeschäften in Höhe von 402.140,– DM.

Der Antragsgegner erließ für 1996 einen Einkommensteuerbescheid, dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 66.999,– DM, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 7.611,– DM und die Spekulationsgewinne von 2.039,– DM zugrunde legte und in dem er die Einkommensteuer bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 76.649,– DM auf 18.314,– DM festsetzte.

Der Antragsgegner berechnete die Einkommensteuer 1997 unter Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von 69.035,– DM, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von ./. 59.861,– DM, der Spekulationsgewinne von 232.645,– DM und eines Gesamtbetrages der Einkünfte von 241.819,– DM mit Bescheid vom 08.02.1999 auf 101.912,– DM. Gegen diesen Bescheid legte der Antragsteller Einspruch ein und begehrte den Abzug des 1998 entstandenen Spekulationsverlustes. Nach Zurückweisung seines Einspruchs und eines von ihm beim Antragsgegner gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung hat er Klage erhoben – über die noch nicht entschieden ist – und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Gericht g...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
    E-Rechnung_Whitepaper_3D
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


    FG Düsseldorf 8 K 559/95 F
    FG Düsseldorf 8 K 559/95 F

      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensteuer 1990 (Änderung eines Verlustrücktrages aus 1992)  Nachgehend BFH (Urteil vom 31.10.2000; Aktenzeichen VIII R 47/98)   Tenor Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1990 vom. April ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren