rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der Türkei; Prozesskostenhilfe; Kindergeld; Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Gleichheitssatz; Assoziationsabkommen EWG/Türkei; Pflichtversicherter Arbeitnehmer
Leitsatz (redaktionell)
Die auf Kindergeld gerichtete Klage eines abgelehnten türkischen Asylbewerbers, der im Inland sozialversicherungspflichtig tätig gewesen ist, bietet ungeachtet der ihm lediglich erteilten Aufenthaltsbefugnis hinreichende Erfolgsaussicht für die Gewährung von Prozesskostenhilfe, da in der gesetzlichen Anknüpfung an den Besitz eines qualifizierten Aufenthaltstitels eine willkürliche Ungleichbehandlung liegen und ihm auch unabhängig von der Qualität seines Aufenthaltsrechts aufgrund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei als Wanderarbeitnehmer ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen könnte.
Normenkette
FGO § 142 Abs. 1; EStG § 62 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; Zusatzprotokoll EWGAbk TUR Art. 39; EWGAssRBes 3/80 Art. 1 Buchst. b; EWGAssRBes 3/80 Art. 3 Abs. 1; EWGAssRBes 3/80 Art. 4 Abs. 1
Tatbestand
I.
Der Antragsteller ist türkischer Staatsbürger und hält sich mit seiner türkischen Ehefrau seit Jahren im Bundesgebiet auf. Nach eigenen Angaben reiste er -wohl zusammen mit seiner Ehefrau- 1989 als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach erfolglosem Asylverfahren erhielt er aufgrund der sogenannten Altfall-Regelung am 27. Juni 1997 eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsbefugnis, die später für weitere zwei Jahre (bis 28. Juni 2001) verlängert wurde. Seine Ehefrau und die beiden haushaltsangehörigen Kinder ...(geboren 1991) und ...(geboren 1994), die seit ihrer Geburt in Deutschland leben, sind ebenfalls im Besitz von Aufenthaltsbefugnissen.
Im M...