Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.1999 - 9 V 2019/99 A (E)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung der Vollziehung (Einkommensteuer 1988 bis 1995)

 

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller -Ast- war ehemals als Geschäftsführer bei der Fa. X- GmbH in A tätig. In den Jahren 1987 und 1988 arbeitete er in „Übersee” als Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens, er lebte mit seiner Frau in „Übersee”. Nachdem bei einer Durchsuchung bei der Filiale A der „Bank” Unterlagen entdeckt worden waren, die ein Bankkonto des Ast in Luxemburg betrafen, wurde die Wohnung des Ast von der Steuerfahndung -Steufa- durchsucht. Dabei wurden mehr als fünfzehn Aktenordner beschlag-nahmt und fast zwei Jahre zurückgehalten. Die Untersuchung ergab, daß der Ast bei der „Bank” das Konto „Nr.” unterhalten hatte. Von diesem Konto wurden im Jahre 1988 fünf Überweisungen in einem Gesamtvolumen von DM 75.000,00 zu-gunsten des Girokontos bei der „Bank” A vorgenommen. In den Jahren 1989 bis 1991 erfolgten weitere acht Auszahlungen in Höhe von insgesamt DM 82.000,00 in Form von Scheckzahlungen zugunsten „Ast”. Die Scheckauszahlungen wurden auf Konten gutgeschrieben, deren Inhaber die Steufa nicht ermitteln konnte. Kapitaleinkünfte hatten die Ast lediglich aus anderen Anlagen erklärt. Da der Ast keine Aussage zum Sachver-halt und zu den Besteuerungsgrundlagen machte, schätzte die Steufa in ihrem Bericht über die steuerlichen Feststellungen vom ….1.1999 Einnahmen aus Kapitalvermögen. Dabei ging sie davon aus, der Mindestanlagebetrag bei der „Bank” habe DM 200.000,00 betragen. Vermindert um den nachvollziehbaren Geldrückfluß in Form von Überweisungen auf das inländische Girokonto in Höhe von DM 75.000,00 verbleibe damit ein Kapitalvermögen von DM 125.000,00....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    BFH V B 84/92 (NV)
    BFH V B 84/92 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Treu und Glauben bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980  Leitsatz (NV) 1. Die entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 UStG 1980 auf die Fälle des gesonderten Steuerausweises durch ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren