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FG des Saarlandes Urteil vom 23.04.2014 - 2 K 1273/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption. keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten. geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue Tatsache

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Erlangung einer eigentümergleichen Verfügungsmacht über ein Grundstück reicht die Vereinbarung eines Kaufoptionsrechts nur dann aus, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann.

2. Ein Einheitswertbescheid, der das Grundstück dem Optionsberechtigten zurechnet, der das Optionsrecht nach mehrmaliger Verlängerung letztlich nicht ausgeübt hat, ist nicht nichtig, wenn sich die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten zwar als fehlerhaft, jedoch nicht als völlig fernliegend erweist.

3. Eine geänderte Betrachtung des Sachverhalts und dessen neue Würdigung, deren Ergebnis das fehlende wirtschaftliche Eigentum des Optionsberechtigten ist, kann keine Durchbrechung der Bestandskraft des Einheitswertbescheids auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO rechtfertigen.

 

Normenkette

BewG § 22; AO § 125 Abs. 1-2, § 124 Abs. 3, § 39 Abs. 2 Nr. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 2

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 20.07.2015; Aktenzeichen II B 71/14)

 

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 50%. Im Übrigen trägt sie die Klägerin.

Dem Beigeladenen werden keine Kosten auferlegt oder erstattet.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

 

Tatbestand

Der Rechtsstreit ...

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    Abgabenordnung / § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts
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