Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Bindung der Gerichte an Nichtaufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung bei Geschäftsführerbezügen. Körperschaftsteuer 1999
Leitsatz (redaktionell)
Finanzgerichte sind nicht an Verwaltungsanweisungen gebunden, die bei der Beurteilung von verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Zahlung von Geschäftsführer-Bezügen unterschiedliche „Nichtaufgriffsgrenzen” vorgeben.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3
Tenor
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen den Ansatz von Teilen der Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Klägerin wurde am 13. Januar 1999 mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet. Gesellschafter der Klägerin waren ihr Geschäftsführer Dr. X mit einer Stammeinlage von 12.500 EUR und Frau Y mit einer Stammeinlage von 250 EUR sowie der Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin Y, Z, mit einer Stammeinlage von 12.250 EUR. Der Gesellschafter Z hält seinen Anteil treuhänderisch für seine Ehefrau (Dok, Bl. 2 ff.). Am 5. Juli 2001 trat Herr Dr. X seinen Geschäftsanteil an Frau Y ab. Herr Dr. X schied gleichzeitig aus der Geschäftsführung aus.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung insbesondere alleinstehender Menschen, ggf. die Vermittlung von Alleinstehenden sowie die Dienstleistertätigkeit für Unternehmen der Partner- und Ehevermittlungsbranche sowie für astrologisch tätige Berater/Unternehmer, und in den vorgenannten Bereichen die Datenverarbeitung für Auftraggeber, die Herstellung und der Vertrieb von Software, Hardware, Versandbuchhandel, Schulung und Seminarveranstaltung.
Im Streitjahr 1999 beschäftigte die Klägerin neben den beiden Geschäftsführern noch zwei Angestellte. Ab dem Jahr 2001 war nur noc...