Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG des Saarlandes Gerichtsbescheid vom 26.11.1998 - 1 K 21/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1992

 

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

 

Tatbestand

Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist seit 1962 als Prokurist bei der Firma X GmbH beschäftigt, einem Unternehmen, das sich u. a. mit der Erstellung von Schutzräumen befaßt.

Bei einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber des Klägers ermittelte der Prüfer, daß die Firma X GmbH am 10. Oktober 1992, dem 50 Geburtstag des Klägers, Geschäftsfreunde zu einer Feierlichkeit eingeladen hatte. In der Einladung hieß es: „Von 50 Jahren 20 Jahre Schutzraumbau … Der Schutzraumbau feiert sein 20jähriges Bestehen. Unser Herr A. seinen 50. Geburtstag. Dies nehmen wir zum Anlaß, unsere Geschäftsfreunde und alle die, die direkt oder indirekt mit Rat und Tat zum Gelingen dieser Abteilung beigetragen haben, recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein einzuladen … Erwartet wird: ein leerer Magen und Rhythmus im Blut …” Den Aufwand für diese Veranstaltung (für Büffet. Getränke, Dekoration, Musikkapelle) i.H. von 44.897 DM hatte die Firma X GmbH getragen.

Die Betriebsprüfung und ihr folgend der Beklagte wertete die Übernahme der Kosten für die Feier als Arbeitslohn. Der Beklagte änderte dementsprechend am 9. April 1996 den Einkommensteuerbescheid 1992 vom 26. Mai 1994 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung – AO–.

Gegen diesen geänderten Einkommensteuerbescheid legten die Kläger am 13. Mai 1996 Einspruch ein, den der Beklagte mit Einspruchsentscheidung (Bl. 11) vom 17. Dezember 1996 als unbegründet zurückwies.

Gegen diese Einspruchsentscheidung richtet sich die am 17. Januar 1997 erhobene Klage.

Mit dieser beantragen die Kläger (Bl. 15),

den Einkommensteuerbescheid 1992 vom 9. April 1996 in Form ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    BFH VI R 21/84
    BFH VI R 21/84

      Leitsatz (amtlich) Zu den üblichen Zuwendungen aus Anlaß einer Betriebsveranstaltung, die nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, kann auch eine vom Arbeitgeber überlassene Theaterkarte gehören, wenn der Theaterbesuch Bestandteil des Gesamtprogramms einer ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren