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FG des Landes Brandenburg Urteil vom 13.05.2003 - 1 K 493/01

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Übernahme der einer Gemeinde obliegenden Erschließung eines Gewerbeparks durch Landkreis kein Betrieb gewerblicher Art. Umsatzsteuer 1991

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Landkreis handelt bei der Erschließungsplanung und der Durchführung der Erschließung eines Gewerbeparks auch dann hoheitlich, wenn er diese Aufgaben in Verkennung der Regeln über die sachliche Zuständigkeit für eine Gemeinde wahrnimmt.

 

Normenkette

UStG § 2 Abs. 3; EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 5; Gemeindeordnung für das Land Brandenburg § 3 Abs. 2; BauGB §§ 1, 123 Abs. 1; Kommunalverfassung für das Land Brandenburg § 72 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.11.2004; Aktenzeichen V R 38/03)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der frühere Landkreis L… begann im Kalenderjahr 1991 mit der Durchführung umfangreicher Erschließungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinden M… und N… zur Entwicklung eines Gewerbeparks mit einer Gesamtfläche von 430 ha. Er erwarb in den Jahren 1991 bis 1995 Grundstücke, erschloss diese und verkaufte die erschlossenen Grundstücke an Gewerbetreibende. Mit der „faktischen Durchführung … sowohl in bautechnischer als auch in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht”, wie der Kläger hat vortragen lassen, beauftragte der Kreis L… mit Vertrag vom 12./13.02.1991 die X… Managementgesellschaft für kommunale Anlagen mbH in O…, ein Tochterunternehmen der Y… Bank. Das Investitionsvolumen der ersten Bauabschnitte belief sich auf über 120 Mio. DM, was mehr als dem Doppelten des Kreishaushalts zu dieser Zeit entsprach. In den vorliegenden Veräußerungsverträgen jener Zeit wurde die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Erst in Verträgen, die vom Jahre 1999 an geschlossen worden sind, is...

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