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FG Berlin Urteil vom 30.09.2005 - 9 K 9174/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anschaffung einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG

Leitsatz (redaktionell)

Die Anschaffung einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG liegt erst bei Erwerb des Eigentums von Grund und Boden und aufstehenden Gebäude eines zuvor bereits als Pächter/Mieter genutzten, in einer Kleingartenkolonie gelegenen Wohngbäudes vor. Bei dem Gebäude handelt es sich nicht um einen Scheinbestandteil i.S. des § 95 BGB.

Normenkette

EigZulG § 2 Abs. 1; BGB § 95; AO § 39 Abs. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.05.2007; Aktenzeichen IX R 22/06)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob im Streitfall eine eigenheimzulagenbegünstigter Anschaffungsvorgang im Jahre 2000 gegeben ist oder nicht.

Die Kläger sind Eheleute, die vom Beklagten seit dem Jahr 1970 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin ist die zweite Ehefrau des Klägers.

Als der Kläger noch mit seiner ersten Ehefrau Renate verheiratet war, schloss er mit dem xxx e.V." am 3. März 1967 einen "Unterpachtvertrag" betr. die zum damaligen Zeitpunkt bereits mit einem ca. 38 qm großen "Kleinhaus" bebaute, 580 qm große Parzelle Nr. xxx auf dem Grundstück der Kleingartenkolonie xxx e.V.". Das Pachtverhältnis begann am 1. April 1967 und beinhaltete folgende vertragliche Regelungen:

" § 1

...

(1) Dem Unterpächter ist bekannt, dass er bei Abschluß des Unterpachtvertrages im Besitze einer Stadtwohnung sein muß; ihm ist ferner bekannt, dass das Dauerwohnen auf der Kolonie nicht gestattet ist.

...

§ 9

Alle Baulichkeiten auf der Parzelle, die mit dem Grund und Boden verbunden sind, sowie Bäume und Sträucher gelten als wesentliche Bestandteile der Parzelle und dürfen ohne Zustimmung des Verpächters nicht entfernt werden. Der Unterpächter hat nach Lösung des Pachtverhältnisses Anspruch auf angemessene Entschädigung...

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