Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
Leitsatz (redaktionell)
Die Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft ist nicht erwiesen, wenn sich eine vorgelegte Prognoseberechnung als in sich unschlüssig und fehlerbehaftet darstellt.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 Sätze 1, 1 Nr. 2, Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1 S. 3; AO § 157 Abs. 2, § 182 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Die am 8. Dezember 1989 errichtete Klägerin beabsichtigte zunächst - weil eine Grundstücksteilung katasterrechtlich unzulässig war -, auf dem der xxxxxxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxx xxxxxxxx gehörenden Grundstück xxxxxxxxxxx in xxxxxx xxxxxxxx im Wege eines ihr einzuräumenden Erbbaurechts an xxxxxxxx des Grundstücks die Bebauung mit einem Wohnhaus im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau mit ca. 20 Wohnungen und 10 Kfz-Stellplätzen; unter dieser Prämisse wurde der Prospekt erstellt.
Nachdem am 24. September 1991 die Grundstücksteilung doch noch genehmigt worden war, bestellte die xxxxxx der Klägerin am 12. August 1992 ein 75 Jahre währendes Erbbaurecht an dem zwischenzeitlich mit einem Wohnhaus (19 Wohnungen, 1 Tiefgarage mit 9 Stellplätzen) bebauten xxxxxxxxxxxxx.
Nach einer bei der Klägerin durchgeführten Außenprüfung, deren von der Klägerin nicht angegriffene Ergebnisse im Betriebsprüfungsbericht vom 28. März 1995 niedergelegt sind, erließ der Beklagte auf § 164 Abgabenordnung -AO- gestützte, die Vorbehalte der Nachprüfung aufhebende geänderte Feststellungsbescheide, in denen er die den Gesellschaftern xxxx und xxxxx xxxxx teilweise von Kapitalvertriebsunternehmen erstattete Vermittlungsprovision als Sonderbetriebseinnahme ansetzte. Erbe der a...