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FG Berlin Urteil vom 27.10.2004 - 6 K 6433/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung sind gegeben, wenn eine eingereichte Bilanz gegen ein handelsrechtliches oder steuerrechtliches Bilanzierungsgebot oder -verbot verstößt und der Steuerpflichtige diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten über die zum Bilanzstichtag gegebenen objektiven Verhältnissen bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung erkennen konnte.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 2 S. 1, § 5 Abs. 4a; FGO § 105 Abs. 5

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 25.11.2009; Aktenzeichen X R 27/05)

BFH (Urteil vom 25.11.2009; Aktenzeichen X R 27/05)

BFH (Beschluss vom 07.09.2005; Aktenzeichen X S 1/05 (PKH))

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Vornahme einer Bilanzberichtigung und Berücksichtigung einer Rückstellung für Gewährleistungen.

Der Kläger betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel. Er erklärte in den beim Beklagten am 8. Januar 1999 eingegangenen Einkommensteuer für 1997 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 347.285,00 DM. Den Erklärungen war der am 4. November 1998 erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 1997 beigefügt.

Mit Bescheid vom 27. Januar 1999 setzte der Beklagte die Einkommensteuer für 1997 auf 2.384,00 DM fest. Der Bescheid erging nach § 164 Abs. 2 Abgabenordnung - AO - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

In der Zeit vom 5. September 2000 bis zum 15. Oktober 2001 fand beim Kläger eine die Jahre 1995 bis 1997 betreffende Betriebsprüfung statt; hierbei traf der Betriebsprüfer folgende Feststellungen:

Der Kläger ermittelt seinen Gewinn nach § 5 Einkommensteuergesetz -EStG-. Für das Objekt xxx hatte der Kläger zum 31. Dezember 1997 eine Rückstellung für Gewährleistungen in...

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