Entscheidungsstichwort (Thema)
einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte 1981 und 1982 der B-Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. & Co. KG
Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 610 758,00 DM festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin, eine Personenhandelsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, erzielt gewerbliche Einkünfte aus der Errichtung von Wohngebäuden. Sie ist an der Beigeladenen, der B-Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG, einer Personengesellschaft, die kraft Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Errichtung und anschließende Vermietung von Wohngebäuden erzielt, beteiligt.
Der Nominalanteil der Klägerin an der Beigeladenen beträgt 20 000,00 DM vom Gesamtkapital in Höhe von 9 678 000,00 DM, dies entspricht – unter Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 20 % des Zeichnungsbetrags – einer Anteilsquote von rd. 0,165 %. Das restliche Kapital in Höhe von 9 658 000,00 DM verteilt sich auf sechs weitere Direktkommanditisten sowie (168) Treuhandkommanditisten. Die Komplementärin der Beigeladenen ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Beigeladenen beteiligt; sie erhält lediglich eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit.
Die Klägerin erwarb ihren Anteil an der Beigeladenen im Jahre 1980 vom Gründungsgesellschafter C; sie zahlte neben dem Nominalwert von 20 000,00 DM ein sogenanntes Aufgeld (Agio) in Höhe von 600 000,00 DM.
In Ergänzungsbilanzen aktivierte die Klägerin 601 500,00 DM (Agio + 1 500,00 DM Kapitalverkehrsteuer) als „Anwartschaft auf Abschluß von verschiedenen Generalübernehmerverträgen”.
In den Streitjahren 1981 und 1982 schrieb sie d...