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FG Berlin Urteil vom 12.11.2002 - 5 K 5125/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Zuwendung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein in einem Vertrag zu Gunsten Dritter eingeräumter Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. im Falle des Verkaufs eines Grundstücks ein eingeräumter Anspruch auf einen Teil des Veräußerungspreises stellt noch keine freigebige Zuwendung dar.

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 328 Abs. 1, § 330 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.01.2005; Aktenzeichen II R 20/03)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Gegenstand und den Zeitpunkt einer freigebigen Zuwendung sowie um die Bewertung des Zuwendungsgegenstandes.

Mit notariellem Vertrag vom ... übertrugen die Eltern des Klägers ihrer Tochter, der Schwester des Klägers, schenkweise diverse Grundstücke, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute bzw. im Eigentum der Mutter des Klägers standen. In § 7 des Vertrages heißt es:

"Die Beschenkte verpflichtet sich, ihrem Bruder (dem Kläger) ... die Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes, der heute an sie geschenkt wurde, unentgeltlich zu übereignen, soweit dieser es wünscht. Im Fall eines Verkaufs von Liegenschaften ist vorher die Zustimmung des Begünstigten einzuholen und der Erlös mit ihm zu teilen. ...". Wegen der weiteren Einzelheiten der Vereinbarung wird auf die Ablichtung des Vertrages nebst Anlagen (Bl. 1-17 der Schenkungsteuerakten) Bezug genommen.

Der Kläger erklärte im Anschluss an die Beurkundung vom 19. Oktober 1990 gegenüber seinen Eltern und seiner Schwester, dass er die Schenkung des hälftigen Grundbesitzes annehme; zu einer Eintragung des Klägers als Miteigentümer im Grundbuch kam es jedoch nicht. Beginnend ab dem Jahr 1991 veräußerte die Schwester des Klägers die Grundstücke. Der Kläger stimmte den Ver...

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