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FG Berlin Urteil vom 04.09.2000 - 9 K 9188/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender Steuerfestsetzung / Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebsaufgabe- / Betriebsveräußerungsgewinns

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger beantragt, den in einem Steuerbescheid erfassten Betriebsaufgabegewinn zu mindern, das Finanzamt daraufhin den gesamten Betriebsaufgabegewinn des betreffenden Veranlagungszeitraums unberücksichtigt lässt und diesen in einem nach § 174 Abs. 4 AO geänderten Steuerbescheid des folgenden Veranlagungszeitraums erfasst.

2. Zur zeitlichen Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerungsgewinns, wenn die Betriebsaufgabe zum 31. 12. des Jahres - unter Überführung des Betriebsgrundstückes in das Privatvermögen - erklärt wurde, aber bereits zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag über den Verkauf des Grundstücks geschlossen war, der einen späteren Übergang vorsah.

 

Normenkette

AO § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2 S. 2; EStG §§ 14, 16 Abs. 2-3, §§ 11, 24

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.05.2005; Aktenzeichen IV R 17/02)

 

Tatbestand

Bis Ende 1991 betrieb der gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagte Kläger auf einem ... qm großen Grundstück, das im wesentlichen aus Ackerland bestand und das auf einem ... qm großen Teilstück mit einem selbstgenutzten Zweifamilienhaus bebaut war, eine Gärtnerei und erzielte hierdurch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die er gemäß §§ 4 Abs. 1, 4a Einkommensteuergesetz (EStG) in jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni dauernden Wirtschaftsjahren bilanzierte.

Zum 1. 7. 1989 überführte der Kläger das auf dem Betriebsgrundstück gelegene und von ihm und seiner Familie bewohnte Wohnhaus sowie die hierzu gehörende Grundstücksfläche von ... qm z...

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