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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.10.2011 - 7 K 7313/10

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Vorsteuerabzug einer KG für die ihr im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditanteilen in Rechnung gestellten Beratungs- und Notarkosten bei Veranlassung des Verkaufs durch die Interessen der bisherigen Kommanditisten

Leitsatz (redaktionell)

Werden Anteile an einer GmbH & Co. KG veräußert und hat die KG nach dem ohne ihre Beteiligung zwischen den alten und den neuen Gesellschaftern geschlossenen Anteilsübertragungsvertrag unmittelbar mit der Anteilsübertragung zusammenhängende Beratungskosten (für Due-Diligence-Prüfung) sowie Notarkosten zu tragen, so steht ihr für diese Kosten der Vorsteuerabzug nicht zu, wenn zwar durch die Anteilsübertragung mittelbar die Finanzierung der KG für die geplante Errichtung eines Hotelgebäudes sicher gestellt werden sollte und die KG durch die steuerpflichtige Vermietung des Grundstücks nur steuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielt hat, wenn die Anteilsveräußerung jedoch vor allem im Interesse der bisherigen Gesellschafter (u. a. Haftungsfreistellung, Rückzahlung von an die KG ausgereichten, ohne Anteilsveräußerung nicht realisierbaren Gesellschafterdarlehen) erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang bezogenen Beratungs- und Beurkundungsleistungen somit nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den Ausgangsumsätzen der KG stehen.

Normenkette

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 30.04.2014; Aktenzeichen XI R 33/11)

BFH (Beschluss vom 30.04.2014; Aktenzeichen XI R 33/11)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin wurde im Jahre 2001 gegründet. Sie war und ist Eigentümerin des Grundstücks …Straße in A.. Die...

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    Kein Vorsteuerabzug aus Beratungskosten bei Anteilsveräußerung
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      Leitsatz Die Veräußerung von Anteilen durch Kommanditisten einer KG eröffnet der KG keinen Vorsteuerabzug aus damit verbundenen Beratungskosten. Die Leistung wird nicht für die KG bezogen, selbst wenn durch den Verkauf mittelbar die weitere Finanzierung ...

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