Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem. langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten. Grundstücks durch Eltern zugunsten ihrer bei Nießbrauchsbestellung noch minderjährigen Kinder
Leitsatz (redaktionell)
1. Bestellen die Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung unter Berücksichtigung sowohl früherer als auch neuerer BFH-Rechtsprechung steuerrechtlich nicht anzuerkennen; insoweit kann die von den Eltern beherrschte GmbH nicht wie eine fremde dritte Person mit von den Eltern unabhängiger Willensbildung angesehen werden.
2. Die zeitlich befristete Übertragung eines zeitlich identisch unkündbaren Mietvertrages zwischen Eltern und GmbH auf die minderjährigen Kinder erscheint unwirtschaftlich, umständlich, gekünstelt sowie über-flüssig und erweist sich lediglich als formale Maßnahme zur Steuerersparnis (Ausnutzung der Grundfreibeträge der Kinder sowie des Proressionsgefälles zwischen Eltern und Kindern).
Normenkette
EStG § 12 Nr. 2, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 42
Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer bei Bestellung noch minderjährigen Kinder im Rahmen einer vom beklagt...