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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.12.2010 - 10 K 15202/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortdauernder Insolvenzbeschlag (auch über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinaus) für die während der Dauer des Insolvenzverfahren entstandenen Einkommensteuererstattungsansprüche wegen des Vorbehalts der Nachtragsverteilung

 

Leitsatz (redaktionell)

Wirkt die Insolvenzbeschlagnahme aufgrund der im Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich des während der Dauer des Insolvenzverfahrens insolvenzrechtlich entstandenen Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer ausdrücklich vorbehaltenen Nachtragsverteilung fort, hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf Auszahlung des Erstattungsanspruchs. Der Anspruch kann nicht durch Aufrechnung erlöschen.

 

Normenkette

AO §§ 226, 218 Abs. 2; InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3, §§ 87, 35, 96

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.02.2012; Aktenzeichen VII R 36/11)

 

Tenor

Der Bescheid vom 15. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. September 2009 wird dahingehend geändert, dass festgestellt wird, dass die Klägerin Anspruch auf Erstattung der anteiligen Einkommensteuer 2006 in Höhe von 855,04 EUR hat.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 75 % der Klägerin und zu 25 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 

Tatbestand

Die Klägerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts A vom 14. November 2003 zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Herrn B bestellt. Mit Beschluss vom 31. Juli 2006 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Nachtragsverteilung der während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Ansprüche auf Steuererstattungen...

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