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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.01.2008 - 12 K 8312/04 B

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen bei mehreren Geschäftsführern. Verdeckte Gewinnausschüttung. Keine Gewinnabsaugung bei angemessener Kapitalverzinsung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung eines Geschäftsführers nach dem externen Betriebsvergleich können die in der sog. Karlsruher Tabelle für nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl vergleichbare Betriebe ausgewiesenen Beträge herangezogen werden.

2. Werden zwei Geschäftsführer beschäftigt, so sind die Tabellenwerte nicht auf beide Geschäftsführer in der Weise aufzuteilen, dass jeder nur die Hälfte der in der Tabelle ausgewiesenen Beträge verdienen dürfte. Vielmehr sind die Tabellenwerte zu verdoppeln und im Hinblick auf die Aufgabenteilung der Geschäftsführer um einen im Einzelfall angemessenen Abschlag (im Streitfall 25 %) zu kürzen. Die Gesamtbezüge beider Geschäftsführer sind dem so ermittelten Wert gegenüberzustellen.

3. Bleibt der Gesellschaft eine Kapitalverzinsung von über 30 %, kann von einer Gewinnabsaugung durch überhöhte Geschäftsführergehälter auch dann keine Rede sein, wenn die Geschäftsführergehälter den der Gesellschaft verbleibenden Gewinn vor Ertragsteuern übersteigen.

 

Normenkette

KStG 1999 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 162 Abs. 1 S. 2

 

Tenor

Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2000 bis 2002, den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag für 2000 bis 2002, die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gemäß § 47 KStG zum 31.12.2000, die gesonderte Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG sowie der Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 3 und § 38 Abs. 1 KStG zum 31.12.2001 und 2002, sämtlich vom 15. Juni 2004 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2004, werden a...

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