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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.11.2014 - 7 K 7283/12

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung. Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs, Maßgeblichkeit der objektiven Betriebsführung

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG löst keine Vorsteuerberichtigung aus, weil gem. § 15a Abs. 10 S. 1 UStG der für das Wirtschaftsgut maßgebliche Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen wird. Vielmehr führt der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fort.

2. Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks grundsätzlich zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird.

3. Ein vom Erwerber fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können.

4. In die erforderliche Gesamtwürdigung, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, ist die bei Erwerb der Objekte bestehende Verwendungsabsicht einzubeziehen. Andererseits ist die Frage, ob ein fortgeführtes Unternehmen mit dem zuvor bestehenden Unternehmen ähnlich ist, wesentlich anhand der objektiven Betriebsführung zu beurteilen. Insbesondere, wenn sich die Verwendungsabsicht relativ kurz nach Erwerb des Objekts geändert hat, dürfte den objektiven Umständen der Vorrang ei...

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    Geschäftsveräußerung im Ganzen (i. G.) bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung
    Geschäftsveräußerung im Ganzen (i. G.) bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung

      Leitsatz Ein vom Erwerber fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen - und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. G. - liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu ...

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