Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 1 UStG bei Wechsel des Eigentums an einer vom bisherigen Eigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann sich eine Rechnung auch aus verschiedenen Elementen zusammensetzen (Miet- oder Pachtvertrag und monatliche Kontoauszüge oder andere Zahlungsbelege), wobei sich ein Teil der Rechnungsbestandteile wie Leistungsgegenstand, leistender Unternehmer und Leistungsempfänger und – bis auf weiteres – monatliches Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz aus dem Vertrag ergeben und der konkrete Leistungszeitraum aus dem jeweiligen Kontoauszug ersichtlich ist.
2. Eine Rechnung im Sinne von § 14c UStG ist ein Dokument, das wegen des Ausweises der Umsatzsteuer abstrakt die Gefahr begründet, vom Empfänger oder einem Dritten zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs gebraucht zu werden. Dabei muss es sich nicht um eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG handeln, die alle Ordnungsmerkmale des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt. Ausreichend ist, dass das Dokument den Eindruck erwecken kann, eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG zu sein. Danach reicht es aus, wenn das Dokument den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausweist. Es gilt insoweit dasselbe wie für eine Rechnung gemäß § 14 UStG.
3. Erwirbt der Unternehmer eine vom bisherigen Eigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermietete Immobilie, ist den betroffenen Mietern durch den Erwerber oder in ihm zuzurechnender Weise mitgeteilt worden, dass nach dem Übergang des Eigentums am Grundstück nunmehr der neue Eigentümer der Vermieter ist, und gehen die M...