Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.07.2010 - 10 K 10327/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzweigung von Kindergeld für ein stationär untergebrachtes behindertes Kind an den Sozialleistungsträger. Glaubhaftmachung eigener Aufwendungen des Kindergeldberechtigten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für die Frage, ob Kindergeld gemäß § 74 EStG an den Sozialleistungsträger abzuzweigen ist, der für die Kosten der stationären Unterbringung des behinderten Kindes aufkommt, kommt es nicht darauf an, aus welchem Grund der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

2. An die Glaubhaftmachung von Aufwendungen der Eltern für die Betreuung des Kindes sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie auch sonst gelten, wenn das Gesetz von Glaubhaftmachung spricht. Erforderlich ist danach, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die behaupteten Tatsachen spricht. Pauschale Angaben über angeblich entstandene Kosten, die noch nicht einmal auf ihre Plausibilität hin überprüfbar sind, genügen diesen Anforderungen nicht.

3. Es kann angemessen sein, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde vollständig aufzuerlegen, wenn diese wegen mangelnder Sachaufklärung die Nichtspruchreife der Sache allein zu vertreten hat.

 

Normenkette

EStG 2002 § 74 Abs. 1, § 66 Abs. 1; FGO § 135 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 15.04.2011; Aktenzeichen III B 140/10)

BFH (Beschluss vom 15.04.2011; Aktenzeichen III B 140/10)

 

Tenor

Der Bescheid vom 17. April 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Juni 2007 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Abzweigung von Kindergeld für den Zeitraum Dezember 2006 bis April 2007.

De...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Einkommensteuergesetz / § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
    Einkommensteuergesetz / § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

      (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. [Bis 31.12.2023: 2Kindergeld kann an Kinder, die bei ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren