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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 04.06.2008 - 15 K 6215/05 B

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bank als Leistungsempfänger bei Steuererstattung auf gelöschtes Girokonto

 

Leitsatz (redaktionell)

Überweist das FA einen – nicht bestehenden – Steuererstattungsanspruch auf ein bereits aufgelöstes Girokonto und leitet die Bank das Geld nach erfolgter Kontoabrechnung an den ehemaligen Kontoinhaber bzw. den Insolvenzverwalter weiter, besteht ein Rückforderungsanspruch gegen die als Leistungsempfängerin und nicht nur als Leistungsmittlerin anzusehende Bank; denn die Weiterleitung des Geldes erfolgt auf eigenen Entschluss der Bank und nicht aufgrund girovertraglicher Verpflichtung. Nach Beendigung eines Girovertrags besteht die Befugnis, aber keine Verpflichtung, Zahlungen für den ehemaligen Kunden entgegenzunehmen.

 

Normenkette

AO § 37 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.11.2009; Aktenzeichen VII R 6/09)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

 

Tatbestand

Die C. GmbH unterhielt bei der Klägerin ein Girokonto. Die Klägerin sprach mit Schreiben vom 1.10.2004 die Kündigung der Bankverbindung aus, nachdem ihr als Drittschuldnerin

für dieses Konto Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zugestellt worden waren und die C. die Pfändung nicht beseitigt hatte. Nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens endete die Geschäftsbeziehung nach Ablauf von sechs Wochen nach Ausfertigung des Kündigungsschreibens.

Der Beklagte, der am 4.11.2004 einen geänderten Grunderwerbsteuerbescheid mit einem Guthaben zu Gunsten der C. GmbH in Höhe von 7.694,94 EUR erlassen hatte, überwies das Guthaben unter Außerachtlassung einer Abtretungserklärung auf das Konto der C.. Dort wurde der Betrag am 16.11.2004 gutgeschrieben. Die Klägerin löste das Konto mit einem Guthaben von 7.681 EUR auf und hinterlegte diesen Betrag auf einem internen ...

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