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FG Baden-Württemberg Urteil vom 30.01.2017 - 10 K 3703/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übergang des Verlustabzugs bei Einbringung des Betriebes einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Unternehmer- und Unternehmensidentität

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft kann der in dem Unternehmen vor Einbringung entstandene Fehlbetrag auf Ebene der Personengesellschaft auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der vom gesamten Gewerbeertrag entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf den oder die einbringenden Mitunternehmer entfällt.

2. Das Merkmal der Unternehmensidentität bleibt bei der Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft auch dann von Bedeutung, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft ist.

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; GewStG § 2 Abs. 2 S. 1; GewStG § 10a; UmwStG § 24 Abs. 2; UmwStG § 24 Abs. 4; UmwStG § 23 Abs. 5

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.01.2019; Aktenzeichen III R 35/17)

Tenor

1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2009 vom 14. Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Oktober 2014 wird dahingehend geändert, dass ein vortragsfähiger Gewerbeverlust in Höhe von 7.746.223 Euro festgestellt wird.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat die Klägerin in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruches Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur Höhe von 1.500 EUR kann der Beklagte der vorläufigen Vollstreckung widersprechen, wenn die Klägerin nicht zuvor in Höhe des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherhei...

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