Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Baden-Württemberg Urteil vom 21.09.2004 - 11 K 117/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifierung von Multi-Vitamin-Brausetabletten. Eingangsabgaben

 

Leitsatz (redaktionell)

Multi-Vitamin Brausetabletten sind keine Arzneiwaren im Sinne der Position 3004 KN, sondern als Ergänzungslebensmittel der Position 2006 KN zuzuweisen, wenn sie lediglich hinsichtlich der Vitamine B(1), B(2), B(6) nicht nur den empfohlenen Tagesbedarf enthalten, die Produktbeschreibung keine Hinweise auf eine therapeutische und prophylaktische Wirkung der enthaltenen Inhaltsstoffe enthält und auch die äußere Produktaufmachung nicht erkennen lässt, dass das Produkt zur Verhütung oder der Behandlung einer Krankheit angewandt werden kann.

 

Normenkette

UStG § 21

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von Vitamin-Brausetabletten.

Die Klägerin, eine Schweizer Spedition, meldete am 22. Juni 1993 im Namen der K. GmbH „Multi-Vitamine Brausetabletten” zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Die Anmeldung erfolgte als Arzneiware unter der Codenummer 3004 5010 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

Die in der Verpackung enthaltene Gebrauchsinformation enthielt folgenden Hinweis:

„Anwendungsgebiete: zur Erhaltung und Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungskraft. Traditionell angewendet zur Stärkung und Kräftigung.

…

Eigenschaften: Vitamine, Mineralien und Spurenelemente sind lebenswichtige Substanzen, die für den geregelten Ablauf der Stoffwechselvorgänge im Organismus mit verantwortlich und daher unentbehrlich sind.

Vitamine braucht der Körper Tag für Tag und nicht nur ein einziges, sondern einen ganzen Komplex verschiedener Vitamine. Da der menschliche Körper Vitamine selbst gar nicht od...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Umsatzsteuergesetz / § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
    Umsatzsteuergesetz / § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

      (1) Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.  (2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den passiven Veredelungsverkehr.  (2a) ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren