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FG Baden-Württemberg Urteil vom 21.01.2009 - 1 K 269/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen. Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid. Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen entscheidet der Abrechnungsbescheid nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber, ob Säumniszuschläge überhaupt und ggf. in welcher Höhe entstanden sind.

2. Für die Frage der Rechtzeitigkeit der Steuerzahlung kommt es nicht darauf an, wann der Steuerpflichtige die Überweisung veranlasst hat und an welchem Tag sein Konto belastet worden ist, sondern darauf, an welchem Tag die Zahlung auf dem Konto der Finanzbehörde gutgeschrieben wird.

3. Auch bei einer Online Überweisung gilt hinsichtlich der Regelung des § 676a BGB als Banktag nur ein Arbeitstag, nicht dagegen arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage.

4. Ein Säumniszuschlag ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis auch bei einer nur geringfügigen Säumnis verwirkt. Der Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen.

 

Normenkette

AO §§ 240, 224 Abs. 2 Nr. 2, § 218 Abs. 2 S. 1, § 37; BGB § 676a

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 21.12.2010; Aktenzeichen V B 16/09, 17/09)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge zur Einkommen- und Umsatzsteuer sowie deren Verrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen.

Der Kläger ist als Schuldnerberater selbständig tätig. Der Beklagte setzte die vierteljährlichen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zuletzt mit Bescheid vom 06.12.2005 auf 915 EUR Einkommensteuer und 50 EUR Solidaritätszuschlag fest. Am 10.03.2006 war die Einkommensteuervorau...

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