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FG Baden-Württemberg Urteil vom 17.01.2017 - 11 K 3976/13

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbschaftsteuer. keine Steuervergünstigung bei der Veräußerung des begünstigten Vermögens innerhalb der Behaltensfrist

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Erbe kann die in §§ 13a, 13 b ErbStG vorgesehene Steuervergünstigung nicht voll in Anspruch nehmen, wenn er das beguünstigte Vermögen innerhalb der Fünfjahresfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG veräußert und nicht reinvestiert hat.

2. Unerheblich ist dabei, ob das begünstigungsfähige Vermögen in der gesamthänderischen Mitberechtigung an einem GmbH-Anteil oder einem Gewerbebetrieb besteht.

Normenkette

ErbStG § 13a; ErbStG § 13b; ErbStG § 10 Abs. 1; ErbStG § 12 Abs. 1; ErbStG § 12 Abs. 2; BGB § 2150; BGB § 2087 Abs. 2; BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin hinsichtlich der von ihr nach dem Ableben ihres Vaters erlangten Zuwendung von Todes wegen die in §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) geregelten Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann oder ob dies wegen einer begünstigungsschädlichen Verwendung ausgeschlossen ist.

Die Klägerin ist eines von vier Kindern des am xx.xx. 2008 verstorbenen A L (Erblasser) und der am xx.xx. 2010 nachverstorbenen B L, die bis zum Tod des Erblassers im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten. Ihre Geschwister sind C T, geb. L, P L und N L.

In einem Erbvertrag vom 26. Mai 1998 mit seiner Ehefrau und seinen Kindern (FG-Akte Bl. 70 ff. -74), auf den wegen aller Einzelheiten Bezug genommen wird, hatte der Erblasser über einen erheblichen Teil seines damaligen Vermögens, nämlich über die dort unter II. 1 a) bis c) näher bezeichneten Gegenstände letztwilli...

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    Keine Erbschaftsteuervergünstigung bei Veräußerung
    Keine Erbschaftsteuervergünstigung bei Veräußerung

      Leitsatz Wird ein Betrieb als begünstigtes Vermögen innerhalb der Behaltensfrist veräußert entfällt die Steuerbegünstigten nach §§ 13a und 13b ErbStG  Sachverhalt Vier Kinder beerbten ihren verstorbenen Vater. Der Nachlass umfasste u.a. die M-GbR, zu ...

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